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   BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 84.75   

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https://dejure.org/1976,1827
BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 84.75 (https://dejure.org/1976,1827)
BVerwG, Entscheidung vom 23.09.1976 - 1 B 84.75 (https://dejure.org/1976,1827)
BVerwG, Entscheidung vom 23. September 1976 - 1 B 84.75 (https://dejure.org/1976,1827)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Ausweisung eines Ausländers bei Verwarnung der Ausländerbehörde nach erstmaliger Begehung einer Straftat - Zweck der Abschreckung bei der Ausweisung eines Ausländers im Zusammenhang mit unerlaubtem Waffenbesitz

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 33.72

    Anforderungen an das Vorliegen einer Notwehrlage gegenüber dem Liebhaber der

    Auszug aus BVerwG, 23.09.1976 - 1 B 84.75
    Nach der Rechtsprechung des beschließenden Senats zählt der unerlaubte Waffenbesitz zu den Fallgruppen, in denen die Ausländerbehörde bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abstellen darf (BVerwGE 42, 133 [BVerwG 03.05.1973 - I C 33/72] [139]).
  • BVerwG, 07.03.1978 - 1 B 79.78

    Vereinbarkeit der Anwendung der Grundsätze der Generalprävention bei der

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist geklärt, daß die Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und daß die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG 1 C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG 1 B 84.75 - Beschluß vom 2. Februar 1977 - BVerwG 1 B 251.76 -).
  • BVerwG, 31.10.1977 - 1 B 2.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß die Behörde auch nach der ersten Verurteilung des Ausländers nicht ohne weiteres auf eine Verwarnung beschränkt ist (vgl. z.B. Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschlüsse vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 - und vom 2. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).
  • BVerwG, 02.02.1977 - 1 B 251.76

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Abgesehen davon ist durch die Rechtsprechung des Senats geklärt, daß die Ausweisung keine zusätzliche Strafe, sondern eine polizeiliche Maßnahme ist (Urteil vom 11. Juni 1968 - BVerwG I C 13.67 - [Buchholz a.a.O. Nr. 4]; Urteil vom 16. Juni 1970 - BVerwG I C 47.69 - [a.a.O.]; Urteil vom 7. November 1974 - BVerwG I C 6.71 - [a.a.O.]), daß eine Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 -) und daß schließlich in bestimmten Fallgruppen, zu denen Trunkenheitsfahrten gehören, bei der Ausweisung auf den Zweck der Abschreckung anderer Ausländer abgestellt werden darf (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [a.a.O.]; Beschluß vom 7. Februar 1973 - BVerwG I B 87.72 - [Buchholz a.a.O. Nr. 29]).
  • BVerwG, 06.05.1977 - 1 B 59.77

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Durch die Rechtsprechung des Senats ist auch geklärt, daß die Ausweisung grundsätzlich keine wiederholten Bestrafungen voraussetzt und daß die Behörde nach der ersten Verurteilung des Ausländers folglich nicht ohne weiteres auf eine bloße Verwarnung beschränkt ist (Urteil vom 15. Januar 1970 - BVerwG I C 18.69 - [Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 16]; Beschluß vom 23. September 1976 - BVerwG I B 84.75 - Beschluß vom 20. Februar 1977 - BVerwG I B 251.76 -).
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